Zertifikate und Bescheinigungen
Hier finden Sie ständig die aktuellen Zertifikate, Erlaubnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Personal-Partner GmbH Zeitarbeit aus Düsseldorf.
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungsberufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Rheinland/Hamburg
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft Bahn See (minijob zentrale)
- Bescheinigung als anerkannter Ausbildungsbetrieb
- Zertifikat Gabelstaplerfahrerausbilder Stephan Büssenschütt
- PET Kurs A Stephan Büssenschütt
- PET Kurs B Stephan Büssenschütt
- PET Kurs C Stephan Büssenschütt
- SGU-Prüfung Stephan Büssenschütt
- SCC-Qualifizierung Stephan Büssenschütt
- PET A + B Urkunde Merlin Verheyen
- PET A + B Urkunde Philipp Titschnegg
Wenn die Zeitsarbeitsfirma nicht mehr zahlungsfähig ist.
Unternehmen, die betriebsfremdes Personal im Rahmen der Zeitarbeit einsetzen, also Leiharbeitnehmer über die Zeitarbeitsfirmen beschäftigen, sollten aufgrund der Subsidiärhaftung die Gewissheit haben, dass die beauftragte Zeitarbeitsfirma solvent ist. Die Subsidiärhaftung tritt dann in Kraft, wenn die Zeitarbeitsfirma insolvent ist! Dies bedeutet dann, dass die Beiträge für die durch das Zeitarbeit - Unternehmen eingesetzten Mitarbeiter/ innen vom Kundenunternehmen übernommen werden müssen.
Aus diesem Grund bieten wir unsere Bescheinigungen sogar online zur Ansicht an. Als erfahrenes und zuverlässiges Zeitarbeit -Unternehmen hat die Personal-Partner GmbH nichts zu verheimlichen.
Zeitarbeitsfirmen benötigen eine Genehmigung
In der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (klassische Zeitarbeit) dürfen nur Unternehmen tätig werden, die über eine Erlaubnis verfügen. Ein gutes Indiz für ein erfahrenes und seriöses Zeitarbeit - Unternehmen ist die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Eine unbefristete Erlaubnis bedeutet für Kundenunternehmen, dass eine solche Zeitarbeitsfirma zumindes 3 Jahre am Markt besteht und bis dahin alle Auflagen und Bedigungen erfüllt.
Tarifverträge in der Zeitarbeit
Seit mehreren Jahren schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Prinzip oder nach einem gültigen Tarifvertrag zu bezahlen. Aus diesem Grund richten wir uns nach dem zwischen dem DGB und dem IGZ vereinbarten Tarifvertrag.

Sie haben Fragen?
Bei Fragen und Wünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt!
Konstantinos Darampoucas
Telefon: 0211 175418 0
E-Mail: darampoucas@personal-partner.de