Höhere Stundenlöhne ab März für die Zeitarbeit
Wie alle wissen, gilt ab Januar bundesweit ein Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro. Die Zeitarbeit geht einen Schritt weiter und hat zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften höhere Mndestlöhne ausgehalndelt.
Damit zeigt sich erneut, dass es für Arbeitnehmer durchaus von Vorteil ist, wenn Mindestlöhne nicht vom Staat vorgegeben, sondern unter den Tarifparteien frei verhandelt werden. So gelten ab März folgene Mindestlöhne für die Zeitarbeit:
Entgeltgruppe | ab 01.04.2023 | ab 01.01.2024 | ab 01.10.2024 | ab 01.03.2025 |
EG 1 | 13,00 Euro | 13,50 Euro | 14,00 Euro | 14,53 Euro |
EG 2a | 13,20 Euro | 13,50 Euro | 14,31 Euro | 14,85 Euro |
EG 2b | 13,50 Euro | 14,15 Euro | 14,67 Euro | 15,23 Euro |

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Stephan Bischoff
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