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Höhere Stundenlöhne ab März für die Zeitarbeit

Wie alle wissen, gilt ab Januar bundesweit ein Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro. Die Zeitarbeit geht einen Schritt weiter und hat zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften höhere Mndestlöhne ausgehalndelt.

Damit zeigt sich erneut, dass es für Arbeitnehmer durchaus von Vorteil ist, wenn Mindestlöhne nicht vom Staat vorgegeben, sondern unter den Tarifparteien frei verhandelt werden. So gelten ab März folgene Mindestlöhne für die Zeitarbeit:

Entgeltgruppe ab 01.04.2023 ab 01.01.2024 ab 01.10.2024 ab 01.03.2025
EG 1 13,00 Euro 13,50 Euro 14,00 Euro 14,53 Euro
EG 2a 13,20 Euro 13,50 Euro 14,31 Euro 14,85 Euro
EG 2b 13,50 Euro 14,15 Euro 14,67 Euro 15,23 Euro

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Stephan Bischoff

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