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Personal-Partner GmbH ist eine ambitionierte Zeitarbeitsfirma, auf die sich Unternehmen ohne Wenn und Aber verlassen können.

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Wer erhält die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro und wann wird diese fällig?

Wir möchten hier sehr vereinfacht und ohne ins Detail gehen zu können, eine grobe Erklärung dazu geben, wer ein Anrecht auf die Pauschale hat und wie diese zu bekommen ist, Da das Thema sehr komplex ist und viele Fallbeispiele unterschiedlich gehandhabt werden, übernehmen wir hier keine Gewähr für unsere Aussagen. Es handelt sich hier um eine laienhafte Meinung, die andere lediglich darauf aufmerksam machen soll, dass sie eventuell berechtigt sind, eine Pauschale zu erhalten.

Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine Einmahlzahlung in Höhe von 300 Euro. Auf diese haben salopp gesagt alle ein Anrecht, welche im jahr 2022 beschäftigt gewesen sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier voll steuerpflichtig sind. In der Regel haben auch nur Arbeitnehmer mit den Steuerklassen 1-5 ein Anrecht auf die Pauschale.

Wer zum 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis ist, wird die Pauschale vom Arbeitgeber erhalten, wenn es sich dabei um die erste Bescäftigung im jahr 2022 handelt. Ist dies nicht der Fall, also das man zum Beispiel zum 1. September 2022 in keinem Arbeitsverhältnis steht, aber zuvor gearbeitet hat, oder zwar in Arbeit ist, aber vorher bei einem anderen Betrieb gearbeitet hat etc. kann die Pauschale über die Steuerjahresrückerstattung erhalten, wenn eine Steuererklärung gemacht wird.

Bitte informieren Sie sich, ob die Bedingungen bei Ihnen zutreffen, die Pauschale zu erhalten. Hierzu gibt es im Internet diverse Links, um sich genau zu informieren.

Sollten Sie als Mitarbeiter/ in der Personal-Partner GmbH zu dem Thema Fragen haben, werden wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen versuchen weiterzuhelfen.

Ganz einfach stellt sich die Sitation für alle Mitarbeiter/innen der Personal-Partner GmbH dar, die das ganze jahr nur bei Personal-Partner beschäftigt gewesen sind und auch zum Stichtag 1. September hier unter Vertrag stehen. Diese Mitarbeiter/ innen erhalten automatisch über Ihre Lohnabrechnung die Ihnen zustehende Pauschale.

Für alle Mitarbeiter/ innen, die über einen Steuerjahresausgleich die Pauschale erhalten müssen, gilt sich vorab zu informieren, welche Folgen es für Sie hat, eine Steuererklärung abzugeben.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen und Wünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt!

Konstantinos Darampoucas

Telefon: 0211 175418 0
E-Mail: darampoucas@personal-partner.de