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Hier finden Sie ständig die aktuellen
Zertifikate,
Erlaubnisse und
Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungsberufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Rheinland/Hamburg
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008
Unternehmen, die betriebsfremdes Personal im Rahmen der Zeitarbeit einsetzen, also Leiharbeitnehmer über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigen, sollten aufgrund der Subsidiärhaftung die Gewissheit haben, dass die beauftragte Zeitarbeitsfirma solvent ist. Die Subsidiärhaftung tritt dann in Kraft, wenn die Zeitarbeitsfirma insolvent ist! Dies bedeutet dann, dass die Beiträge für die durch das Zeitarbeitsunternehmen eingesetzten Mitarbeiter/ innen vom Kundenunternehmen übernommen werden müssen.
Aus diesem Grund bieten wir unsere Bescheinigungen sogar online zur Ansicht an. Als erfahrenes und zuverlässiges Zeitarbeitsunternehmen hat die Personal-Partner GmbH nichts zu verheimlichen.
In der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (klassische Zeitarbeit) dürfen nur Unternehmen tätig werden, die über eine Erlaubnis verfügen. Ein gutes Indiz für ein erfahrenes und seriöses Unternehmen ist die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Eine unbefristete Erlaubnis bedeutet für Kundenunternehmen, dass eine solche Zeitarbeitsfirma zumindes 3 Jahre am Markt besteht und bis dahin alle Auflagen und Bedigungen erfüllt.
CGZP fordert zu Gesprächen auf
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